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Barrierefreiheit bei der DB

Die Barrierfreiheitbei der DB gestaltet sich fürRollstuhlfahrer ganz unterschiedlich, je nachdem ob es sich um Fern-, Nah- oder Regionalzüge handelt. Grundsätzlich ist es so, dass man seinen Reisewunsch drei Tage vorher beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (DB) anmelden muss. Dieser erkundigt sich dann, ob der jeweilige Bahnhof barrierefrei ist und ob Personal für die benötigte Hebebühne vor Ort ist. Spontanfahrten sind also im Prinzip nicht möglich. Ansonsten kommt es auf den Fahrzeugtyp an: Doppelstockbahnen haben in der Regel ausfahrbare Rampen und man ist dort relativ unabhängig. Aber man muss natürlich immer auch noch vom Bahnhof wegkommen. Man muss seine Reise immer sehr gut planen, um nicht am Ende doch irgendwo hängen zu bleiben. Es geht in letzter Konsequenz nicht ohne fremde Hilfe. Wobei genau das die bereits erwähnte Definition von Barrierefreiheit fordert. Leider ist die Deutsche Bahn da sehr unkooperativ. Im Fahrradabteil ist eigentlich genug Platz, trotzdem wurde die Mitnahme von Scootern eine Zeit lang kategorisch abgelehnt mit der Begründung, dass diese keine anerkannten Hilfsmittel seien.