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Bildquellen: KVB, AKBK und unbekannt

Aktuell: KVB verdrängt Menschen mit Behinderung aus ihren Bussen und Bahnen

Protestaktion am 03.05.2016 an der Haltestelle Neumarkt (oberirdisch)

Der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ und das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln“ machten anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) mit einer Aktion in Köln auf die unzumutbare Situation für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufmerksam. Am 3. Mai haben Personen mit ihren Rollstühlen, Rollatoren, Elektro-Skootern, etc. an der oberirdischen Haltestelle „Neumarkt“ die Eingänge der Bahnen blockiert, während weitere Unterstützer der Aktion in den Zügen Flugblätter verteilten. Grund für diese Aktion sind die unbefriedigende Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen in die Hochflurbahnen der KVB, das Mitnahmeverbot von E-Skootern, die Verzögerung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen und die zu kurzen Haltezeiten, die zu vielen Stürzen führen.

Hier sind die Links zu den Presseberichten:

Kölner Rundschau: www.rundschau-online.de/region/koeln/neumarkt-arbeitskreis-barrierefreies-koeln-blockiert-aus-protest-stadtbahnen-24000714?dmcid=sm_em
Kölner Stadtanzeiger: www.ksta.de/koeln/studie-koeln-ist-schlusslicht-der-deutschen-metropolen-bei-barrierefreiheit-24002424-seite2
Westdeutscher Rundfunk: www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/aktion-mensch-barrierefreiheit-100.html
ZDF (ab Minute 7): www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/video/2732730/ZDF-heute-in-Deutschland-vom-04052016




Barrierefreiheit bei der KVB

Barrierefreiheit bedeutet, dass man als Mensch mit Behinderung Bus und Bahn eigenständig ohne fremde Hilfe nutzen kann. Doch das ist von Ort zu Ort und selbst innerhalb derselben Stadt teilweise schon sehr unterschiedlich. In Köln ist die Barrierefreiheit relativ weit umgesetzt, vor allem in der Innenstadt. So sind im Jahr 2013 nur noch 28 der 230 Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet nicht Niveaugleich umgebaut. Umgekehrt heißt das, dass ca. 87% der KVB-Haltestellen mit Rollstuhl oder Rollator nutzbar sind.

Mit der KVB und dem Armt für Brücken- und Stadtbahnbau erarbeitete der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ Standards für Spalt- und Höhenmaße zwischen Bahnsteig und Fahrzeug, Blindenleitsystem, Ansage von einfahrenden Bahnen, Rampenabmessungen an Stadtbahnhaltestellen, Anforderungen an Aufzüge, etc.

Darüber hinaus stimmt der Arbeitskreis die Prioritätenliste der noch umzurüstenden Stadtbahnhaltestellen mit der Stadtverwaltung, den politischen Entscheidungsträgern und der KVB ab.

Die Hochflurbahnen sind für Rollstuhlfahrer dort nicht nutzbar, wo die alte Bahnsteighöhe noch 35 Zentimeter, die nominelle Fußbodenhöhe der Stadtbahnwagen dagegen aber 100 Zentimeter beträgt. Aber selbst da, wo die Bahnsteige bereits auf 90 Zentimeter angehoben wurden, gibt es immer noch eine Höhendifferenz von bis zu zehn Zentimeter, in Ausnahmefällen sogar zwölf Zentimeter. Das ist selbst für einen geübten Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis. Ein „normaler“ Rollstuhlfahrer kann höchstens fünf Zentimeter gut überwinden. Alles andere ist nicht ohne fremde Hilfe möglich, also nicht barrierefrei.

Foto: Messung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden

Messung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden

Die Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden im Hochflurnetz der KVB ist für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer nach wie vor das größte Problem bei der Nutzung der Kölner Stadtbahn. So haben eigene Messungen ergeben, dass Einstiegshöhen von 8 bis 10 cm, in einigen Fällen sogar 12 cm zu überwinden sind. Dies wird auch durch umfangreiche Messungen der KVB Hauptwerkstatt bestätigt, die insbesondere bei Fahrzeugen der Serien 2200 und 2300 auffällig hoch sind. So wurden bei 49 der z. Zt. Im Einsatz befindlichen 81 Fahrzeugen dieser Serien Höhendifferenzen von 9 cm und mehr gemessen, nur ein Fahrzeug wies eine Differenz von weniger als 7 cm an allen Türen auf.

Grafik: KVB Höhenmessung

Grafik: Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden


Laut Auskunft des Werkstattleiters ist aber eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrzeughöhe von 100 cm (bei Bahnsteighöhen von 90 cm) nicht möglich, da z.B. bei neu aufgezogenen Radreifen alle Möglichkeiten der Anpassung ausgeschöpft sind.

Die einzige Lösung zur Reduzierung der Einstiegshöhe ist der leicht geneigte Einbau der Trittstufen wodurch man eine Differenz von weniger als 5 cm zwischen Einstiegskante und Bahnsteig erreichen kann. Dieser Umbau wurde bereits bei 15 Fahrzeugen der Serien 2200 und 2300 realisiert und in einer Testphase von allen Rollstuhlfahrern als enorme Verbesserung der Einstiegssituation gesehen.